Häufige Fragen zur Kieferorthopädie
Allgemeine Fragen
Die Kieferorthopädie (Orthodontie) ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Diagnose, Vorbeugung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen beschäftigt. Ziel ist eine funktionell gesunde Verzahnung, eine harmonische Kieferentwicklung und ein schönes Lächeln.
Die Bezeichnung „Kieferorthopäde“ ist in der Schweiz rechtlich nicht geschützt. Grundsätzlich kann sich jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt so bezeichnen.
Der Titel „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)“ hingegen ist ein geschützter Weiterbildungstitel. Er wird nur an Zahnärztinnen und Zahnärzte verliehen, die nach dem Zahnmedizinstudium eine fünfjährige universitäre Weiterbildung in Kieferorthopädie erfolgreich abgeschlossen haben. Die Weiterbildung endet mit einer Prüfung der Weiterbildungskommission der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft und bestätigt eine fundierte Spezialisierung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie.
Eine Behandlung kann unter anderem bei folgenden Situationen empfohlen werden:
- • Engstand oder Lücken zwischen den Zähnen
- • Vorstehende oder stark zurückliegende Frontzähne
- • Kreuzbiss, Tiefbiss, offener Biss oder Distalbiss
- • Fehlstellungen einzelner Zähne
- • Kieferfehlstellungen oder Wachstumsstörungen
- • Schwierigkeiten beim Kauen oder Abbeissen
- • Erschwerte Zahnreinigung aufgrund von Zahnfehlstellungen
- • Wenn die Ästhetik der Zähne oder des Lächelns verbessert werden soll.
Nein. Für einen Termin in unserer Praxis benötigen Sie keine Überweisung. Sie können sich jederzeit direkt bei uns melden und einen Termin vereinbaren.
Falls Sie aber bereits von Ihrer Zahnärztin, Ihrem Zahnarzt oder einer anderen Fachperson überwiesen wurden, bringen Sie die entsprechenden Unterlagen gerne zu Ihrem Termin mit.
Kinder & Jugendliche
Der ideale Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung ist individuell und hängt von der Art der Zahn- oder Kieferfehlstellung sowie vom Entwicklungsstand des Gebisses ab.
Eine erste kieferorthopädische Kontrolle empfehlen wir in der Regel im Alter von 7 bis 9 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt lassen sich das Wachstum der Kiefer und die Entwicklung der bleibenden Zähne gut beurteilen. Falls eine Behandlung notwendig ist, muss sie jedoch nicht immer sofort beginnen. Oft genügt es, die Entwicklung regelmässig zu kontrollieren und den optimalen Behandlungszeitpunkt abzuwarten.
Auch Ihre Familienzahnärztin oder Ihr Familienzahnarzt beziehungsweise der Schulzahnarzt wird Sie informieren, wenn eine kieferorthopädische Abklärung sinnvoll ist.
Vor allem beim ersten Termin ist es sinnvoll, dass ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person dabei ist. So können wir die Untersuchung, den möglichen Behandlungsablauf und offene Fragen gemeinsam besprechen.
Im Verlauf der Behandlung informieren wir Sie, wenn Ihre Anwesenheit bei einem Termin sinnvoll oder erforderlich ist.
Erwachsene
Für eine kieferorthopädische Behandlung gibt es grundsätzlich keine Altersgrenze. Zähne können auch im Erwachsenenalter erfolgreich bewegt und Zahnfehlstellungen korrigiert werden.
Im Gegensatz zu Kindern und Jugendlichen ist das Kieferwachstum bei Erwachsenen jedoch abgeschlossen. Somit sind die Behandlungsmöglichkeiten teilweise eingeschränkt.
Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Behandlung in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist.
Ja. Für viele Zahnfehlstellungen gibt es unauffällige Behandlungsmöglichkeiten. Mit transparenten Alignern können ausgewählte Zahnfehlstellungen diskret und komfortabel korrigiert werden.
Behandlung & Dauer
Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung ist individuell. Je nach Fehlstellung und Behandlungsziel beträgt sie in der Regel 1,5 bis 3 Jahre.
Eine optimale Mitarbeit ist dabei Voraussetzung, beispielsweise das konsequente Tragen von Gummizügen oder Alignern sowie das Einhalten der vereinbarten Kontrolltermine.
Bei der Erstberatung können wir Ihnen eine persönliche Einschätzung der voraussichtlichen Behandlungsdauer geben.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist nicht schmerzhaft. Nach dem Einsetzen oder Aktivieren einer Zahnspange können die Zähne während einiger Tage druckempfindlich sein. Auch kann eine neue Zahnspange anfangs die Lippen oder Wangen reizen. Diese Beschwerden klingen nach wenigen Tagen wieder ab.
Wie jede medizinische Behandlung ist auch eine kieferorthopädische Behandlung mit gewissen Risiken verbunden. Bei guter Mundhygiene und regelmässigen Kontrollen sind Komplikationen jedoch selten. Wir klären Sie vor Behandlungsbeginn umfassend über mögliche Risiken auf und begleiten Sie während der gesamten Behandlung sorgfältig.
Zahnpflege
Eine gründliche Mundhygiene ist während der kieferorthopädischen Behandlung besonders wichtig. Putzen Sie Ihre Zähne und die Zahnspange mindestens zweimal täglich sorgfältig mit einer Zahnbürste und fluoridhaltiger Zahnpasta. Je nach Zahnspange können zusätzlich Interdentalbürsten sinnvoll sein.
Herausnehmbare Spangen und Aligner sollten täglich mit einer Zahnbürste und Wasser gereinigt werden. Gerne zeigen wir Ihnen die für Ihre Zahnspange optimale Reinigungstechnik.
Eine gute Mundhygiene ist während einer kieferorthopädischen Behandlung besonders wichtig, weil sich Zahnbelag rund um Brackets, Drähte oder andere Apparaturen leichter ansammelt. Wird dieser nicht gründlich entfernt, steigt das Risiko für Karies, Zahnfleischentzündungen und bleibende Entkalkungen der Zahnoberflächen. Mit einer sorgfältigen Zahnpflege und regelmässigen Kontrollen lassen sich diese Risiken in den meisten Fällen gut vermeiden.
Kosten & Versicherungen
DENTOTAR® ist der in der Schweiz gebräuchliche Zahnarzttarif für Privatpatientinnen und -patienten. Jede zahnärztliche Leistung ist mit einer bestimmten Anzahl Taxpunkte bewertet. Die Behandlungskosten berechnen sich aus der Anzahl Taxpunkte multipliziert mit dem Taxpunktwert. Dadurch erfolgt die Abrechnung transparent und nachvollziehbar.
Viele Eltern haben für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, welche einen Teil der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernimmt. Die übrigen Patientinnen und Patienten – insbesondere Erwachsene – tragen die Behandlungskosten in der Regel selbst.
In bestimmten, gesetzlich definierten Fällen werden die Kosten von der Invalidenversicherung (IV) oder der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kümmern wir uns gerne um die Einholung einer Kostengutsprache.
Nicht jede Zahn- oder Kieferfehlstellung lässt sich verhindern. Am wichtigsten ist es, die Zähne gesund zu erhalten und Karies zu vermeiden. Gehen Zähne durch Karies frühzeitig verloren, kann dies die Entwicklung des Gebisses beeinträchtigen und später eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen oder erschweren. Auch langes Daumenlutschen oder ein übermässiger Nuggi-Gebrauch können die Entwicklung des Kiefers und der Zahnstellung ungünstig beeinflussen. Regelmässige zahnärztliche Kontrollen und eine gute Mundhygiene leisten daher einen wichtigen Beitrag zur gesunden Entwicklung des Gebisses.
Termine & Praxisbesuch
- Montag: 7:45–17:00 durchgehend
- Dienstag: 7:45–17:00 durchgehend
- Mittwoch: 8:30–12:00 und 13:00–18:00
- Donnerstag: 7:45–12:00 und 13:00–17:00
- Freitag: 10:45–15:00 durchgehend
Bitte beachten Sie, dass die Telefonzeiten leicht von den Sprechstundenzeiten abweichen.
- Montag: 8:00–12:00 und 13:00–17:00
- Dienstag: 8:00–12:00 und 13:00–17:00
- Mittwoch: 8:00–12:00 und 13:00–17:00
- Donnerstag: 8:00–12:00 und 13:00–17:00
- Freitag: 8:00–15:00
Bitte beachten Sie, dass die Sprechstundenzeiten leicht von den Telefonzeiten abweichen.
Kieferorthopädische Notfälle sind sehr selten. Auch wenn sich ein Bracket löst, ein Draht stört oder eine Apparatur beschädigt wird, besteht in den allermeisten Fällen kein akuter Handlungsbedarf. Bitte kontaktieren Sie uns während unserer Öffnungszeiten telefonisch – wir vereinbaren möglichst rasch einen Termin.
Bei sehr starken Schmerzen oder nach einer Verletzung wenden Sie sich – insbesondere ausserhalb unserer Öffnungszeiten – bitte an den zahnärztlichen Notfalldienst Ihrer Region.

