Zahnarzt-Tarif (Dentotar)
Wir rechnen unsere Leistungen nach dem revidierten Zahnarzttarif (DENTOTAR®) für Privatpatienten ab und stellen sie Ihnen periodisch in Rechnung.
Zahnzusatzversicherung
Viele Eltern schliessen eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind ab. Diese erstattet einen Teil der Behandlungskosten zurück. Eine frühzeitige Absicherung lohnt sich. Während der kieferorthopädischen Behandlung sollte kein Krankenkassenwechsel erfolgen, da sich dies negativ auf die übernommenen Leistungen auswirken kann.
Krankengrundversicherung
Bei bestimmten Zahnfehlstellungen übernimmt die Krankengrundversicherung die Behandlungskosten, zum Beispiel bei Zähnen, die im Kieferknochen verlagert sind und nicht von allein durchbrechen können.
Invalidenversicherung (IV)
Bei bestimmten Zahn- oder Kieferfehlstellungen sowie Zahnanomalien übernimmt die Invalidenversicherung (IV) alle Behandlungskosten.
Ob die Kriterien für eine Kostenübernahme erfüllt sind, kann ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie im Rahmen der Behandlungsplanung abklären.
Sozialzahnmedizin
Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe können bei bestimmten Zahn- und Kieferfehlstellungen eine Kostengutsprache durch das zuständige Sozialamt erhalten. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von der individuellen Situation und den geltenden Richtlinien ab.
Hinweis: Keine pauschalen Leistungsversprechen — die Übernahme hängt immer vom individuellen Fall ab.


